Seminarnummer
KA0014524WEB
Kosten
285,00 €
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX
Zielgruppe
Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen
Kontakt für Rückfragen
kirmse@kritische-akademie.de
Beschreibung
Für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E). In den Unternehmen ist zeitnah ein Hinweisgeberschutzsystem ein zu führen. In einem halbtägigen Online-Seminar zeigen wir, was es damit auf sich hat und wie Betriebsräte aktiv mitgestalten können.
1. Hinweisgeberschutzgesetz
> Geltungsbereich
> Interne und externe Meldewege
> Einrichtung interner Meldestelle
> Beweislastumkehr
2. Beteiligungsrechte
> Informationsrecht des Betriebsrats, § 80 Abs. 2 BetrVG
> Ordnung des Betriebs, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
> Technische Organisation der internen Meldestellen, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG