Am 23. September 2025 von 09:00 – 13:00 bis
KA0023925WEB
275,00 € (2 Lerneinheit à 90 Minuten, Gesamtzeit: 3,0 Stunden)
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX
Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen
Bei strittigen Mitbestimmungsfragen kommt es vor, dass der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat unnötig hinauszögert oder gar nicht erst abschließen will. Für solche Fälle hat sieht das Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes betriebliches „Einigungsstellenverfahren“ vor. Dieses Online-Seminar erläutert, wie eine betriebliche Einigungsstelle „angerufen“ wird und wie das Einigungsstellenverfahren abläuft. Dabei wird deutlich, welche Rolle die betrieblichen Beteiligten (BR- und AG-Seite) haben, welche (betriebsinterne und externe) Unterstützung sie nutzen können und warum AG und BR an den „Spruch der Einigungsstelle“ gebunden sind. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie der Betriebsrat sein Wissen über das Einigungsstellenverfahren dazu nutzen kann, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu beschleunigen, ggf. sogar ohne „Anrufung“ der Einigungsstelle.
Themen im Seminar
– Zusammensetzung der Einigungsstelle
– Themenfelder der Einigungsstelle
– Bedeutung des Spruchs der Einigungsstelle
– Kosten der Einigungsstelle
– Das Einigungsstellenverfahren