Diese Seite bietet einen Überblick über unser vielfältiges Online-Seminarangebot. IG Metall Präsenzseminare sind hier zu finden: Seminare

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Die betriebliche Einigungsstelle nach BetrVG

Seminarbeschreibung

Bei strittigen Mitbestimmungsfragen kommt es vor, dass der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat unnötig hinauszögert oder gar nicht erst abschließen will. Für solche Fälle hat sieht das Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes betriebliches „Einigungsstellenverfahren“ vor. Dieses Online-Seminar erläutert, wie eine betriebliche Einigungsstelle „angerufen“ wird und wie das Einigungsstellenverfahren abläuft. Dabei wird deutlich, welche Rolle die betrieblichen Beteiligten (BR- und AG-Seite) haben, welche (betriebsinterne und externe) Unterstützung sie nutzen können und warum AG und BR an den „Spruch der Einigungsstelle“ gebunden sind. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie der Betriebsrat sein Wissen über das Einigungsstellenverfahren dazu nutzen kann, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu beschleunigen, ggf. sogar ohne „Anrufung“ der Einigungsstelle.

Themen

– Zusammensetzung der Einigungsstelle
– Themenfelder der Einigungsstelle
– Bedeutung des Spruchs der Einigungsstelle
– Kosten der Einigungsstelle
– Das Einigungsstellenverfahren


Datum:
23. September 2025
Uhrzeit:
09:00 – 13:00 Uhr
Seminarnummer:
KA0023925WEB
Kosten:
275,00 € (2 Lerneinheit à 90 Minuten, Gesamtzeit: 3,0 Stunden)
Freistellung:
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX
Zielgruppe:
Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen
Bildungszentrum:
Inzell
Referent*innen:
Olaf Schröder
Kontakt:
br-seminare@kritische-akademie.de

Die betriebliche Einigungsstelle nach BetrVG

Datum:
23. September 2025
Uhrzeit:
09:00 – 13:00 Uhr
Seminarnummer:
KA0023925WEB
Kosten:
275,00 € (2 Lerneinheit à 90 Minuten, Gesamtzeit: 3,0 Stunden)
Freistellung:
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX
Zielgruppe:
Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen
Bildungszentrum:
Inzell
Referent*innen:
Olaf Schröder
Kontakt:
br-seminare@kritische-akademie.de

Seminarbeschreibung

Bei strittigen Mitbestimmungsfragen kommt es vor, dass der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat unnötig hinauszögert oder gar nicht erst abschließen will. Für solche Fälle hat sieht das Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes betriebliches „Einigungsstellenverfahren“ vor. Dieses Online-Seminar erläutert, wie eine betriebliche Einigungsstelle „angerufen“ wird und wie das Einigungsstellenverfahren abläuft. Dabei wird deutlich, welche Rolle die betrieblichen Beteiligten (BR- und AG-Seite) haben, welche (betriebsinterne und externe) Unterstützung sie nutzen können und warum AG und BR an den „Spruch der Einigungsstelle“ gebunden sind. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie der Betriebsrat sein Wissen über das Einigungsstellenverfahren dazu nutzen kann, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu beschleunigen, ggf. sogar ohne „Anrufung“ der Einigungsstelle.

Themen

– Zusammensetzung der Einigungsstelle
– Themenfelder der Einigungsstelle
– Bedeutung des Spruchs der Einigungsstelle
– Kosten der Einigungsstelle
– Das Einigungsstellenverfahren