Am 26. Juni 2025 von 09:00 – 12:30 bis
KA0012625WEB
275,00 € (2 Lerneinheit à 90 Minuten, Gesamtzeit: 3,0 Stunden)
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX
Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen
Die Wahlen der letzten Jahre in vielen europäischen Ländern, und auch bei uns, zeigen einen Ruck nach rechts. Diese besorgniserregende Entwicklung macht auch vor den Betriebstoren nicht halt. Arbeitgeber*innen und Betriebsrat sind mehr denn je gefordert, Konflikte am Arbeitsplatz sowie die Diskriminierung von Arbeitnehmer*innen zu verhindern. Arbeitgeber haben laut § 75 BetrVG die gesetzliche Pflicht, die Persönlichkeitsrechte der Betriebsangehörigen als Ganzes zu wahren. Die Betriebsparteien tragen Sorge dafür, dass der sogenannte Betriebsfrieden gewahrt wird. In diesem Zusammenhang kennt das BetrVG auch den Begriff „betriebsstörende*r Arbeitnehmer*in“. Doch was verbirgt sich genau dahinter? Das Seminar vermittelt unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung die gesetzlichen Aufgaben von Betriebsräten und Arbeitgeber*innen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer*innen und setzt sich aus arbeitsrechtlicher Sicht mit dem Thema „Störung des Betriebsfriedens“ auseinander. Die Teilnehmenden erfahren auch, was dazu beispielsweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden könnte.