Seminarnummer
KA0022625WEB
Kosten
275,00 € (2 Lerneinheit à 90 Minuten, Gesamtzeit: 3,0 Stunden)
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG, § 179 (4) SGB IX
Zielgruppe
Betriebsrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen
Kontakt für Rückfragen
br-seminare@kritische-akademie.de
Beschreibung
Für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*innen gilt seit 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E). Betriebe sind dazu verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem einzuführen. Im halbtägigen Online-Seminar zeigen wir, was es damit auf sich hat und wie Betriebsräte die Einführung aktiv mitgestalten können.
Themen im Seminar
– Geltungsbereich
– Interne und externe Meldewege
– Einrichtung interner Meldestelle
– Beweislastumkehr
– Informationsrecht des Betriebsrats, § 80 Abs. 2 BetrVG
– Ordnung des Betriebs, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
– Technische Organisation der internen Meldestellen, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG